Ihre Spende hilft
Der Theotinum Verein fördert als Körperschaft gemeinnützige Zwecke der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilgeschädigte und behinderte Menschen. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59, 60 und 61 AO wurde vom bei Finanzamt Kaufbeuren, StNr. 125/111/01237, mit Bescheid vom 12.6.2024 für die Jahre 2021 bis 2023, nach § 60 a AO festgestellt.